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Stromzähler

AUF DER SICHEREN SEITE? JA KLAR, MIT STROMZÄHLER!
Es gibt sie in verschiedenen Größen und Leistungsklassen. Bautrocknungsgeräte.
Bei einem Wasserschaden oder einer großen Überschwemmung laufen diese Geräte gut und gerne 24 Stunden am Stück und das kostet Strom. Je nach Leistungsklasse sind das ca. zwischen 250 und 5000 Watt. Dabei kann es oft sinnvoll sein, den Stromverbrauch über entsprechend geeichte Geräte im Blick zu behalten. Aber auch in anderen Bereichen kann zum Einsatz von Stromzählern geraten werden.

EIN KURZES BEISPIEL
An einem kurzen Rechenbeispiel lässt sich schnell verdeutlichen, was das in der Praxis pro Tag bedeuten kann:

Annahme: Stromverbrauch von 10 – 85 kWh bei einem aktuellen Energiepreis von ca. 0,29 € pro kWh.

10 kWh * 0,29 € =  2,90 € / Tag
85 kWh * 0,29 € = 24,65 € / Tag

Man kann hier also von einem Stromverbrauch von ca. 3 - 25 € ausgehen.

Mit unserer Produktpalette im Bereich Stromzähler haben sie zu jeder Zeit die volle Abrechnungs- und Kostenkontrolle.

ABRECHNUNG ELEKTRISCHER ENERGIE IM BEREICH DER GEBÄUDE- UND RAUMTROCKNUNG
Information zur Eichpflicht nach dem Mess- und Eichgesetz
Im Jahr 2014 haben die Eichbehörden der Länder Überprüfungen von Bautrocknungsgeräten durchgeführt, welche z.B. bei der Schadensregulierung von Wasserschäden verwendet werden.

Es wurde überprüft, ob die Ermittlung der abgerechneten elektrischen Energie der eingesetzten Bautrocknungsgeräte entsprechend der gesetzlichen Vorgaben  erfolgte. In keinem der überprüften Fälle wurde von den Unternehmen die abgerechnete elektrische Energie der Bautrocknungsgeräte, wie nach dem  Mess- und  Eichgesetz gefordert,  mittels geeichter Elektrizitätszähler ermittelt. Die Berechnung der elektrischen Energie erfolgte in den meisten Fällen durch Multiplikation der  von  den  Betriebsstundenzählern ermittelten Verwendungszeit mit der vom Hersteller angegebenen Nennleistung des Trocknungsgerätes.

HINWEISE FÜR WASSERSCHADENSANIERER UND BAUTROCKNER
Ab dem 31.12.2017 müssen alle Stromzähler eine eichrechtskonforme Um- oder Nachrüstung ihrer Entfeuchtungsgeräte vornehmen.

Weitere Inforamtionen unter:
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW